Bienenwanderung

Bienenwanderung im Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg)

Eine Bienenwanderung ist immer dann gegeben, wenn die Heimatstände verlassen werden. Heimatstände sind die Stände, die im Winter besetzt sind.

Vor dem Wanderantrag klären:
- Standplatz: Genehmigung des Grundstücksbesitzers zu dem genauen Aufstellplatz.
- Gesundheitsnachweis: aktuelles Gesundheitszeugnis
(Sonderregelung: Für Imker und Imkerinnen aus dem Landkreis Lüneburg reicht der Nachweis über Sporenfreiheit aus.)


Wandergenehmigung über Wanderantrag:

- bei dem Ortswanderwart des Amt Neuhaus (Reinhold Flint) einreichen

- Einreichung beim Veterinäramt: Nach der Zustimmung durch den Ortswanderwart den unterschriebenen Antrag an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg (z. H. Herrn Cordes). Dies kann per Post oder E-Mail erfolgen.

- Genehmigung: Nach Prüfung durch das Veterinäramt wird die Genehmigung erteilt  (vorab per E-Mail und anschließend im Original per Post, erst mit dieser ist die Wanderung offiziell genehmigt.).


Das Verstellen von Bienen,  zum Beispiel  bei der Ablegerbildung,  dem Veterinäramt formlos (schriftlich) melden unter Angabe des Standortes.
Zwischen Ständen, die mit Bienen besetzt sind, ist das Verstellen von Völkern jederzeit ohne Meldung möglich.
Auch hier: Die Bienengesundheit muss amtlich festgestellt sein.

Formulare & Kontakt
Antrag für die Bienenwanderung (PDF)

Zuständigkeit:
Herr Cordes
Landkreis Lüneburg · Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Gebäude 2 · Zimmer 137
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg
Telefon +49 4131 26 1551 · Fax +49 4131 26 2551
E-Mail fd40cordes@landkreis-lueneburg.de