Bienenvölker registrieren

Auch Bienenvölker müssen registriert sein

Sie haben sich entschieden, sich der Imkerei zuzuwenden und Bienenvölker zu halten. Dann müssen Sie Ihre Bienenhaltung beim zuständigen Veterinäramt und ggf. bei der Tierseuchenkasse registrieren lassen müssen.

Durch Erfassung der Völker soll eine effiziente Seuchenbekämpfung im Falle eines Ausbruchs einer Bienenseuche erreicht werden. Es gibt in Deutschland drei anzeigepflichtige Bienenseuchen. Bisher wurde nur die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Wenn Bienenvölker die an dieser Seuche erkrankt sind, werden die Imkerinnen und Imker nicht allein gelassen. Das Veterinäramt, die örtlichen Bienensachverständige und der Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse unterstützen die betroffenen Imkerinnen und Imker bei der Durchführung der  notwendigen Maßnahmen.

Beim Kauf von Bienenvölkern unbedingt auf das Gesundheitszeugnis auf Basis einer sogenannten Futterkranzprobe bestehen. Nur wenn alle Bienenstände in einem Territorium bekannt sind und somit alle befallenen Stände ermittelt und alle Völker gleichzeitig saniert werden, kann diese Seuche erfolgreich bekämpft werden.

Der Fachberater des Bienengesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse von Mecklenburg- Vorpommern, Tobias Dittmann, berät sie gerne zu allen Fragen der Bienengesundheit
Kontakt: 0381-4035606.

Imker mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern:

1 ) Anmeldung der Völker per Erhebungsbogen für Tierhalter zu Tierbestandsanzeigen im Landkreis Nordwestmecklenburg

Landkreis Nordwestmecklenburg – Die Landrätin
Fachdienst Veterinär- undLebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1565
23958 Wismar
Tel.: 03841-3040 3913 oder -3912
E-mail: n.kebschull@nordwestmecklenburg.de

2 ) Und bei der Tierseuchenkasse als Erstanmeldung.

Imker mit Wohnsitz im Landkreis Lüneburg:

1 ) Wer Bienen halten möchte, muss diese spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg anmelden und registrieren. Unter Downloads finden Sie dort einen Registrierungsantrag.

Landkreis Lüneburg
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
veterinäramt@landkreis.lueneburg.de

Das Veterinäramt leitet die Anmeldung an die Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. VIT weiter. Von dort erhält die Tierhaltung eine eindeutige Registriernummer, die den Betrieb begleiten werden, solange er besteht.

2 ) Bienen gehören in Niedersachen derzeit zu den nicht meldepflichtigen Tierarten bei der Tierseuchenkasse. Siehe Nieders. Tierseuchenkasse Meldepflichten.