Bienenwanderung

Bienenwanderung im Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg)

Hier die notwendigen Voraussetzungen:

Standplatz: Genehmigung des Grundstücksbesitzers zu dem genauen Aufstellplatz.

Gesundheitsnachweis: aktuelles Gesundheitszeugnis ( Sonderregelung: Für Imker und Imkerinnen aus dem Landkreis Lüneburg reicht der Nachweis über Sporenfreiheit aus.)


Wandergenehmigung über Wanderantrag:

  1. bei dem Ortswanderwart des Amt Neuhaus (Reinhold Flint) einreichen
  2. Einreichung beim Veterinäramt: Nach der Zustimmung durch den Ortswanderwart den unterschriebenen Antrag an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg (z. H. Herrn Cordes). Dies kann per Post oder E-Mail erfolgen.
  3. Genehmigung: Nach Prüfung durch das Veterinäramt wird die Genehmigung erteilt  (vorab per E-Mail und anschließend im Original per Post, erst mit dieser ist die Wanderung offiziell genehmigt.).

Formulare & Kontakt
Antrag für die Bienenwanderung (PDF)

Zuständigkeit:
Herr Cordes
Landkreis Lüneburg · Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Gebäude 2 · Zimmer 137
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg
Telefon +49 4131 26 1551 · Fax +49 4131 26 2551
E-Mail fd40cordes@landkreis-lueneburg.de